Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und damit Schengen-Staaten.
Der Schengen-Raum umfasst damit alle EU-Staaten außer Großbritannien, Irland und Zypern; die EU-Mitglieder Bulgarien, Rumänien und Kroatien wenden derzeit nur einen Teil der Schengen-Bestimmungen an. Solange diese drei Länder den so genannten Schengen-Besitzstand nicht vollständig anwenden, wie es ihr Ziel ist, wird es an den Binnengrenzen weiterhin Passkontrollen geben. Neben den bereits erwähnten EU-Ländern gehören auch Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein zu den Schengen-Staaten.
Inhaber von Schengen-Visa (Text auf dem Visum lautet „gültig für Schengen-Staaten“ in der Sprache des ausstellenden Landes) dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten, sofern ihr Visum zu diesem Zeitpunkt gültig ist. Das Gleiche gilt für Inhaber der meisten nationalen Aufenthaltstitel und nationaler Visa der Kategorie D, die von einzelnen Schengen-Staaten für Langzeitaufenthalte von mehr als drei Monaten ausgestellt werden. Für Reisen in andere EU-Staaten, die keine Schengen-Staaten sind, kann durchaus ein separates Visum erforderlich sein.
- Das Schengener Abkommen