Der Begriff „Nonprofit“ bedeutet für viele verschiedene Menschen unterschiedliche Dinge. Es ist ein häufig verwendetes Wort ohne ein gemeinsames Verständnis zwischen Autor und Leser. Die Wörter „gemeinnützig“ und „steuerbefreit“ werden oft austauschbar verwendet. Der Kongress hat fast drei Dutzend Arten von steuerbefreiten Organisationen in verschiedenen Abschnitten der Abgabenordnung geschaffen. Dazu gehören Abschnitt 501(c)(4) (soziale Wohlfahrtsorganisationen, Hausbesitzervereinigungen und freiwillige Feuerwehren), Abschnitt 501(c)(5) (umfasst Gewerkschaften), Abschnitt 501(c)(6) (umfasst Handelskammern) und Abschnitt 501(k) (Kinderbetreuungsorganisationen). Jeder Abschnitt identifiziert bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von der Zahlung von Bundeseinkommenssteuern befreit zu werden. Die eine allgemeine Bedingung ist, dass keine Gewinne ausgeschüttet werden („kein Teil der Nettoeinnahmen der Organisation darf einem privaten Anteilseigner oder einer Einzelperson zugute kommen“); daher der Begriff „gemeinnützig“. Abschnitt 501(c)(3) der Abgabenordnung bezieht sich auf „öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen“ (auch bekannt als gemeinnützige Nonprofits) und „private Stiftungen“. Die Abgabenordnung betrachtet „Kirchen und religiöse Organisationen“ (die laut Definition des IRS Moscheen, Synagogen, Tempel und andere Gotteshäuser einschließen) als „öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen“
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