Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften müssen einen Anwalt haben, um einen Konkursfall einzureichen. Einzelpersonen können sich jedoch selbst vor dem Konkursgericht vertreten.
Einzelpersonen können zwar auch ohne Anwalt oder „pro se“ ein Konkursverfahren einleiten, dies kann jedoch schwierig sein. Die Beauftragung eines kompetenten Anwalts wird dringend empfohlen, da viele Konkursangelegenheiten sehr kompliziert sein können und es schwierig sein kann, den erforderlichen Papierkram vorzubereiten. Es ist sehr wichtig, dass ein Konkursfall korrekt eingereicht und bearbeitet wird, da ein Fehltritt die Rechte des Schuldners beeinträchtigen kann. Weitere Informationen auf der Website uscourts.gov
Kreditberatung
Einzelschuldner sind generell verpflichtet, innerhalb von 180 Tagen vor der Einreichung des Falles eine Kreditberatung von einem zugelassenen Anbieter in Anspruch zu nehmen und eine Erklärung über die Einhaltung sowie eine Bescheinigung des Anbieters über die Kreditberatung einzureichen. Bei Nichtbeachtung kann der Fall abgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Bevor Sie das Verfahren einreichen.
Rechtsberatung & Ressourcen
Das Bankruptcy Clerk’s Office ist nicht berechtigt, Ihnen Rechtsberatung zu geben. Ihre örtliche Bibliothek verfügt über Rechtsbücher, die Ihnen weiterhelfen können. Links zu einigen Konkursressourcen sind auf dieser Website verfügbar. Darüber hinaus finden Sie hilfreiche Informationen zur Einreichung von Anträgen unter der Registerkarte „Einreichung ohne Anwalt“, der Registerkarte „Allgemeine Informationen“ und der Registerkarte „Anwaltsinformationen“.
Das Pro Se Assistance Project (PAP) bietet ein Pro Se Assistance Center, das von freiwilligen Konkursanwälten und Jurastudenten besetzt ist. – Lesen Sie mehr
Schützen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer
Einzelpersonen, die Konkurs anmelden, sollten nur die letzten vier Ziffern ihrer Sozialversicherungsnummer auf der Konkurspetition und anderen beim Gericht eingereichten Dokumenten angeben. Einzelpersonen müssen zusammen mit dem Konkursantrag eine separate Erklärung über die Sozialversicherungsnummer(n), offizielles Formular B 121, einreichen, in der ihre vollständige Sozialversicherungsnummer angegeben wird. Dieses Statement of Social Security Number(s) ist nicht Teil der öffentlichen Akte und ist nicht öffentlich zugänglich.
Sie sollten Kopien aller Dokumente in Ihrem Fall aufbewahren. Sie können Kopien von Dokumenten gegen eine Gebühr vom Bankruptcy Clerk’s Office erhalten.