Eine Protection From Abuse Order (PFA) ist dasselbe wie eine einstweilige Verfügung. Sie können eine PFA bekommen, wenn jemand in Ihrer Familie, ein Intimpartner oder jemand, mit dem Sie Kinder haben:
- Sie verletzt hat oder versucht, Sie zu verletzen (körperlich oder sexuell).
- Ist bedroht, Sie zu verletzen.
- Hindert Sie daran, irgendwo hinzugehen.
- Missbraucht minderjährige Kinder (körperlich oder sexuell) oder hat sie missbraucht.
- Stellt Ihnen in einer Weise nach, dass Sie Angst haben, verletzt zu werden.
Sie können einen PFA an folgenden Orten und zu folgenden Zeiten beantragen:
Familiengericht
1501 Arch St.
Domestic Violence Intake Unit
8th floor
Phone: (215) 686-3512
Stunden: 8 a.m. to 5 p.m.
Criminal Justice Center
1301 Filbert St.
Room B-03
Hours: Für Notfälle werktags von 17 bis 8 Uhr geöffnet, am Wochenende 24 Stunden.
Ein PFA kann den Kontakt der missbrauchenden Person mit Ihnen einschränken und Folgendes beinhalten:
- Unterbindung des Täters von weiteren Missbrauchshandlungen
- Verweis des Täters aus Ihrem Haushalt
- Verbot des Besuchs des Täters bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder am Arbeitsplatz
- Einräumung des vorübergehenden Sorgerechts für Sie oder den anderen Elternteil,
Eine PFA ist keine Sicherheitsgarantie – sie ist ein Mittel, das eingesetzt werden kann, um eine Person davon abzuhalten, eine andere zu missbrauchen, und sie ist nur ein Teil eines umfassenden Sicherheitsplans.
Wenn Ihr Missbraucher inhaftiert ist, sollten Sie sich bei PA SAVIN anmelden, einem Dienst, der Sie benachrichtigt, wenn Ihr Missbraucher aus dem Gefängnis entlassen wird.
- Benachrichtigt werden, wenn jemand aus dem Gefängnis entlassen wird
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Informationen über andere Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Sicherheit zu erhöhen, rufen Sie bitte die Philadelphia Domestic Violence Hotline unter (866) SAFE-014 an, oder kontaktieren Sie die Victim/Witness Services Unit unter (215) 686-8027. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, rufen Sie bitte 911 an.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Häusliche Gewalt FAQs