Mit dem nahenden Frühling und den hoffentlich bald wärmeren Temperaturen beginnen viele Arbeitgeber, High-School-Schüler für die Beschäftigung nach der Schule und im Sommer einzustellen. Dabei müssen Arbeitgeber die spezifischen Regeln sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetze bezüglich der Beschäftigung von Minderjährigen (d.h. Personen unter 18 Jahren) beachten.
Anfang dieses Jahres trat das Pennsylvania Child Labor Act („PCLA“ oder „Gesetz“) in Kraft. Das Gesetz soll das bundesstaatliche Gesetz klären und mit den Kinderarbeitsnormen des bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act („FLSA“) in Einklang bringen. In jeder Hinsicht erfüllt die Einhaltung des PCLA die Verpflichtungen des Arbeitgebers unter dem FLSA.
Das Gesetz legt Mindestaltersanforderungen, zulässige Arbeitszeiten und Zeitbeschränkungen sowie Genehmigungsanforderungen fest. Die wichtigsten Anforderungen des PCLA sind im Folgenden aufgeführt:
Mindestalter
- Mit begrenzten Ausnahmen dürfen Kinder unter 14 Jahren in keinem Beruf beschäftigt werden.
Arbeitszeiten und Arbeitszeitbeschränkungen
- Minderjährige, die mehr als fünf Stunden ununterbrochen arbeiten, müssen eine 30-minütige ununterbrochene Ruhezeit erhalten.
- Minderjährige dürfen nicht länger als sechs aufeinanderfolgende Tage arbeiten.
- Minderjährige im Alter von 14 Jahren & 15:
- Während der Schulzeit – maximal 3 Stunden / Schultag, 8 Stunden / Nicht-Schultag; maximal 18 Stunden / Schulwoche (M-F) mit 8 zusätzlichen Stunden am Sa / So; keine Beeinträchtigung des Schulbesuchs.
- Während der Schulferien – maximal 8 Stunden / Tag; 40 Stunden / Woche.
- Arbeitszeit – Beschäftigung zwischen 7 a.m. und 19 Uhr während der Schulzeit; während der Schulferien dürfen Minderjährige bis 21 Uhr arbeiten.
- Minderjährige ab 16 Jahren & 17:
- Während der Schulzeit – maximal 8 Stunden / Tag; maximal 28 Stunden / Schulwoche (M-F), mit 8 zusätzlichen Stunden am Sa / So; keine Beeinträchtigung des Schulbesuchs.
- Während der Schulferien – maximal 10 Stunden / Tag; 48 Stunden / Woche; der Minderjährige kann jede Anfrage, mehr als 44 Stunden / Woche zu arbeiten, ablehnen.
- Arbeitszeit – Beschäftigung zwischen 6 Uhr morgens. und Mitternacht während der Schulzeit; während der Schulferien dürfen Minderjährige bis 1 Uhr nachts arbeiten.
Ort und Art der Beschäftigung
- Minderjährigen ist es verboten, in Betrieben zu arbeiten, in denen alkoholische Getränke hergestellt, verkauft oder ausgeschenkt werden. Ausgenommen:
- Minderjährige unter 16 Jahren dürfen in einer Freizeiteinrichtung (z.B.,
- Minderjährige über 16 Jahre dürfen in dem Teil der Einrichtung arbeiten, in dem kein Alkohol ausgeschenkt wird, oder in einem Hotel, Club oder Restaurant, vorausgesetzt, der Minderjährige handhabt oder serviert keinen Alkohol.
- Minderjährige Angestellte dürfen nicht in Berufen arbeiten, die durch Landes- oder Bundesgesetze als „gefährlich“ eingestuft werden – z.B.,
- Minderjährige Mitarbeiter dürfen nicht als „jugendliche Hausierer“ tätig sein – z.B.,
- Das PCLA stellt spezielle Richtlinien für Kinder auf, die in der Unterhaltungsindustrie oder in anderen leistungsbezogenen Berufen arbeiten.
Arbeitserlaubnisse und Arbeitsgenehmigungen
- Um arbeiten zu können, muss ein Minderjähriger eine gültige Arbeitserlaubnis haben, die von dem Schulbezirk ausgestellt wurde, in dem der Minderjährige wohnt. Die Art der erforderlichen Arbeitserlaubnis hängt vom Alter des Minderjährigen ab.
- Ist der Minderjährige unter 16 Jahre alt, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten des Minderjährigen einholen, in der diese bestätigen, dass sie die Pflichten und Arbeitszeiten verstanden haben und die Erlaubnis zur Arbeit erteilen. Dieses Formular des Pennsylvania Department of Labor and Industry („L&I“) ist eine Möglichkeit, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Bekanntgabe-, Aushang- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers
- Innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Beschäftigung des Minderjährigen muss der Arbeitgeber dem Schulbezirk, der die Genehmigung erteilt, eine schriftliche Bekanntgabe der Beschäftigung zukommen lassen. Das PCLA legt den spezifischen Inhalt fest, der in dieser Mitteilung enthalten sein muss. Eine schriftliche Mitteilung muss auch innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Minderjährigen erfolgen.
- Arbeitgeber, die Minderjährige beschäftigen, sind verpflichtet, an einer gut sichtbaren Stelle die neue „Zusammenfassung der Stundenbestimmungen des Kinderarbeitsgesetzes“ auszuhängen, die von L&I erstellt und auf den neuesten Stand gebracht wurde, um diese Änderungen widerzuspiegeln.
- Der Arbeitgeber muss am Ort der Beschäftigung eine Liste aller beschäftigten Minderjährigen, den Zeitplan für jeden Minderjährigen (einschließlich der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden und der eingelegten Ruhepausen), Kopien der Arbeitserlaubnis des Minderjährigen und alle erforderlichen elterlichen Genehmigungen aufbewahren. (HINWEIS: Diese Aufzeichnungspflichten gelten zusätzlich zu denen des Pennsylvania Minimum Wage Act.)
Das PCLA sieht strafrechtliche Sanktionen für Arbeitgeber bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Gesetz und bei Nichtvorlage der erforderlichen Aufzeichnungen vor. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Sanktionen schafft das PCLA auch verwaltungsrechtliche Sanktionen, die verhängt werden können, wenn strafrechtliche Sanktionen nicht verfolgt werden.