Die Erstattungsregeln von Medicare für die Miete, Reparatur und Wartung von Sauerstoffgeräten unterscheiden sich von den Regeln für andere Arten von langlebigen medizinischen Geräten (DME). Beachten Sie, dass Sie trotzdem den richtigen Anbieter wählen sollten, um Ihre Kosten zu begrenzen.
Miete
Im Gegensatz zu anderen Arten von DME werden Sauerstoffgeräte immer in einem Fünf-Jahres-Zyklus gemietet, und Sie haben nie die Möglichkeit, sie zu kaufen.
- Medicare zahlt dem Anbieter eine monatliche Mietgebühr für die ersten 36 Monate. In dieser Gebühr sind alle Geräte, Sauerstoff, Verbrauchsmaterialien und die Wartung enthalten. Sie müssen 20 % der monatlichen Mietgebühr bezahlen.
- Nach der 36-monatigen Mietzeit zahlen Sie keine Mietgebühren mehr, obwohl das Gerät weiterhin im Besitz des Anbieters ist. Sie behalten das Gerät für bis zu 24 weitere Monate. Wenn Sie Sauerstofftanks oder -flaschen verwenden, müssen Sie weiterhin jeden Monat eine 20%ige Mitversicherung für Sauerstoff zahlen. Sie zahlen auch eine Mitversicherung für notwendige Wartungsarbeiten während dieser zusätzlichen 24 Monate.
- Am Ende der fünf Jahre haben Sie die Wahl, entweder neue Sauerstoffgeräte von Ihrem Anbieter zu bekommen oder den Anbieter zu wechseln.
Wenn Sie das Sauerstoffgerät weniger als fünf Jahre benötigen, nimmt der Anbieter es zurück, nachdem Sie es nicht mehr benötigen.
Hinweis: Wenn Ihr Sauerstoffanbieter zuvor ein Anbieter mit Ausschreibungen war, muss der Anbieter weiterhin Sauerstoff und Sauerstoffgeräte für den Rest Ihrer 36-monatigen Mietdauer bereitstellen. Nach dem 36-monatigen Mietzeitraum muss der Anbieter weiterhin Sauerstoff und Sauerstoffgeräte für den Rest der angemessenen Nutzungsdauer der Geräte bereitstellen, solange Sie diese weiterhin benötigen. Wenn Sie verreisen oder dauerhaft aus dem Versorgungsgebiet Ihres Lieferanten umziehen, muss der Lieferant dafür sorgen, dass Sie nach Ablauf der 36-monatigen Mietzeit Sauerstoff und Sauerstoffgeräte von einem Lieferanten in Ihrem Gebiet erhalten.
Reparaturen und Wartung
Während der fünfjährigen Mietzeit muss der Anbieter Ihr Sauerstoffgerät in einem guten Betriebszustand halten. Während der ersten 36 Monate des Mietzeitraums muss der Anbieter Ihnen kostenlos Material und Wartung zur Verfügung stellen. Während der letzten 24 Monate darf der Anbieter Ihnen alle sechs Monate Wartungsbesuche zu Hause in Rechnung stellen, und Sie müssen eine 20-prozentige Selbstbeteiligung zahlen.