Kuba Länderinformationen im Überblick Drucken
Zollbestimmungen
Einfuhrbestimmungen:
1. Erlaubt für Reisende ab 18 Jahren:
a. 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 Gramm Tabak;
b. 3 Flaschen alkoholische Getränke;
c. bis zu 10 kg Medikamente (inkl. Narkotika, Drogen und psychotrope Substanzen für den persönlichen Gebrauch) mit ärztlicher Verschreibung.
2. Erlaubt für Passagiere ab 10 Jahren: Waren bis zu einem Wert von kubanischen Peso-CUP 1.000,-.
3. Erlaubt für alle Passagiere: persönliche Gegenstände.
Waffen- und Munitionsbestimmungen:
Für die Ein- und Ausfuhr von Sprengstoffen, Schusswaffen und Munition ist eine Genehmigung des kubanischen Innenministeriums erforderlich.
Wilde Fauna und Flora:
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und deren Produkte ist gemäß CITES verboten oder eingeschränkt.
Weitere Details finden Sie unter CITES: www.cites.org.
Zusätzliche Informationen zu Vorschriften:
Für alle Arten von Saatgut, frischen tierischen oder pflanzlichen Produkten ist eine vorherige Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.
Verboten sind:
1. alle Arten von Hämoderivaten;
2. obszönes und pornografisches Material; Druckerzeugnisse, die gegen die öffentliche Ordnung und die Moral Kubas und seiner Revolution gerichtet sind.
Haustiere:
Katzen und Hunde: müssen von einem amtlichen tierärztlichen Attest begleitet werden, das die Angaben des Besitzers; Angaben zum Tier (Art, Geschlecht, Alter, Name, Rasse und Farbe); Angaben zur Tollwutimpfung, unter Angabe der Art des Impfstoffs, der Chargennummer und des Datums der Immunisierung; Angaben zu allen anderen Impfungen und/oder Behandlungen gegen innere Parasiten enthält. Außerdem müssen sie vor dem Versand klinisch untersucht werden, um nachzuweisen, dass das Tier frei von Krankheiten ist und keine äußeren Parasiten oder Wunden aufweist. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich.
Währung
Währung Einfuhrbestimmungen:
RESIDENTEN:
Lokalwährung (kubanische Peso-CUP) bis zu 2.000,- CUP in bar.
Ausländische Währungen: unbegrenzt; Beträge über 5.000,- USD müssen deklariert werden. Reiseschecks in frei konvertierbaren Währungen werden akzeptiert, ausgenommen solche, die von American Express ausgestellt wurden.
Währungsexportbestimmungen:
Flughafensteuer
Bei der Einschiffung am Flughafen wird keine Flughafensteuer von den Passagieren erhoben.