ARDMS nimmt derzeit Anmeldungen für unsere Prüfungen entgegen, bearbeitet und genehmigt sie. Pearson VUE, unser Testanbieter, ist geöffnet und in Betrieb, jedoch mit begrenzter Kapazität und Standorten. Bitte besuchen Sie die ARDMS COVID-19 Seite für weitere Details.
Vorbereitungstool
Um ein ARDMS-Zertifikat zu erhalten, müssen die Bewerber eine Voraussetzung auswählen und erfüllen. Schauen Sie sich das Tool zur Vorbereitung auf die Voraussetzung an, um Sie durch den Prozess der Auswahl der Voraussetzung zu führen und eine Voraussetzung auszuwählen, die am besten zu Ihrer Ausbildung und Ihrer klinischen Ultraschallerfahrung passt. Hinweis: Wiederbewerber – Ein Wiederbewerber ist ein Kandidat oder Registrant, der sich zuvor für eine ARDMS-Prüfung beworben hat und von der ARDMS zur Teilnahme an dieser Prüfung zugelassen wurde oder eine solche Prüfung abgelegt hat und sich für eine weitere Prüfung bewirbt; dies schließt nicht eine Person ein, die nur für MSKS, MW-Prüfungen und die Zulassung zur Sonography Principles & Instrumentation (SPI)-Prüfung im Rahmen des SPI Examination Requirement Pathway zugelassen wurde. Wiederholungsbewerber sollten sich als solche bewerben und somit ist dieser Leitfaden für Sie nicht notwendig.
Nur Hebammen
- Keine zusätzlichen
Prüfungen erforderlich
Die einzige Möglichkeit, eine ARDMS-Berechtigung zu erhalten, ist eine Prüfung. Erforderliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ein Bewerber einen ARDMS-Schein erwerben kann.
Bitte beachten Sie: Bewerber können die FE-Spezialisierung entweder unter dem RDMS- oder dem RDCS-Schein verfolgen. Sobald Sie die Prüfung entweder unter dem RDMS- oder dem RDCS-Berechtigungsnachweis abgelegt haben, kann nicht mehr gewechselt werden.
Bewerber können sich bewerben und die SPI-Prüfung und die Spezialisierungsprüfung in beliebiger Reihenfolge ablegen. Sobald jedoch die erste Prüfung bestanden ist (entweder die SPI- oder die Fachprüfung), müssen Sie die zweite Prüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der ersten Prüfung ablegen und bestehen.