Rule Part
47 C.F.R, Parts 13
Radio Service Code(s)
- CM – Commercial Operator
- RR – Restricted Radiotelephone Operator Permit
- RL – Restricted Radiotelephone Operator Permit-Eingeschränkte Nutzung
Die FCC-Vorschriften verlangen, dass Lizenznehmer von Schiffs- und Flugzeugstationen nur Personen, die eine entsprechende, von der FCC ausgestellte kommerzielle Betreiberlizenz besitzen, den Betrieb bestimmter Sender erlauben, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen dürfen. Um eine neue oder aktualisierte FCC-Lizenz für kommerzielle Betreiber zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen, die von einem der Commercial Operator License Examination Managers (COLEMs) durchgeführt wird.
Wer braucht eine Lizenz für kommerzielle Betreiber?
Sie benötigen eine Lizenz für kommerzielle Betreiber, um bestimmte Schiffs- und Flugzeugfunkstationen zu betreiben und/oder zu reparieren und zu warten. Die Lizenzanforderungen für den Betrieb solcher Funkstationen und die Lizenzanforderungen für die Reparatur und Wartung solcher Funkstationen werden im Folgenden separat behandelt.
ACHTUNG:Diese Auflistungen beschreiben nur, wann eine gewerbliche Betreiberlizenz erforderlich ist. Eine gewerbliche Betreiberlizenz stellt keine Genehmigung der FCC zur Übertragung von Funksignalen dar und impliziert diese auch nicht. Vergewissern Sie sich, bevor Sie eine Funkstation betreiben, dass die Station die von der FCC geforderte Lizenz besitzt.
Funkbetrieb
Sie benötigen eine kommerzielle Funkbetreiberlizenz, um Folgendes zu betreiben:
- Schiffsfunkstationen, wenn:
- das Schiff mehr als sechs Mietpassagiere befördert; oder
- das Funkgerät auf mittleren Frequenzen (MF) oder hohen Frequenzen (HF) arbeitet; oder
- das Schiff ausländische Häfen ansteuert; oder
- die Schiffsfunkstelle Funktelegrafie ausstrahlt; oder
- das Schiff größer als 300 Bruttotonnen ist und gesetzlich verpflichtet ist, eine Funkstation für Sicherheitszwecke mitzuführen.
- Flugzeugfunkstellen, außer solchen, die nur auf sehr hohen Frequenzen (UKW) arbeiten und keine Auslandsflüge durchführen.
Für den Betrieb der folgenden Stationen benötigen Sie KEINE gewerbliche Betreiberlizenz:
- Schiffsfunkstellen, die nur auf UKW-Frequenzen betrieben werden und keine Auslandsflüge durchführen (es sei denn, das Schiff befördert mehr als sechs Mietpassagiere oder das Schiff ist größer als 300 Bruttoregistertonnen und ist gesetzlich verpflichtet, eine Funkstation für Sicherheitszwecke mitzuführen).
- Landradar-, Landfunkortungs-, Seeunterstützungs- oder Landfunknavigationsstationen.
- Überlebensfahrzeugstationen oder EPIRBs.
- Schiffsradarstationen, wenn (a) die Radarfrequenz durch ein nicht abstimmbares, impulsartiges Magnetron oder ein anderes Gerät mit fester Abstimmung bestimmt wird und (b) das Radar ausschließlich durch externe Steuerung betrieben werden kann.
- Küstenstationen.
- Flugzeugstationen, die nur auf UKW-Frequenzen arbeiten und keine Auslandsflüge durchführen.
- Flugzeugradargeräte, Funkhöhenmesser, Transponder oder andere automatische Funknavigationssender für Flugzeuge.
- ELTs oder Überlebensstationen für Flugzeuge, die ausschließlich für Überlebenszwecke verwendet werden.
Funkwartung und -reparatur
Für die Reparatur und Wartung der folgenden Geräte benötigen Sie eine gewerbliche Betreiberlizenz:
- Alle Schiffsfunk- und Radarstationen.
- Alle Küstenstationen.
- Alle handgetragenen Geräte, die zur Kommunikation mit Schiffen und Küstenstationen auf Seefrequenzen verwendet werden.
- Alle Flugzeugstationen und Luftfahrt-Bodenstationen (einschließlich tragbarer Handgeräte), die zur Kommunikation mit Flugzeugen verwendet werden.
Sie benötigen KEINE gewerbliche Funkerlizenz, um eine der folgenden Arten von Stationen zu betreiben, zu reparieren oder zu warten:
- Zwei-Wege-Landfunkgeräte, wie sie von Polizei und Feuerwehr, Taxis und Lastwagenfahrern, Unternehmen und Industrie, Krankenwagen und Rettungskräften sowie lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Regierungsbehörden verwendet werden.
- Personenfunkgeräte, die im Citizens Band Radio Service (CBRS), Radio Control Radio Service (RCRS) und General Mobile Radio Services (GMRS) verwendet werden.
- Hilfssendestationen, wie z. B. abgesetzte Pickup-Stationen.
- Inländische öffentliche feste und mobile Funksysteme, wie z. B. mobile Telefonsysteme, zellulare Systeme, ländliche Funksysteme, Punkt-zu-Punkt-Mikrowellensysteme, Multipunkt-Verteilsysteme usw.
- Stationen, die im Cable Television Relay Service betrieben werden.
- Satellitenstationen, sowohl Uplink als auch Downlink aller Arten.
HINWEIS: Der Besitz einer kommerziellen Funkerlizenz oder -genehmigung berechtigt eine Person nicht zum Betrieb von Amateur- oder GMRS-Funkstationen. Nur eine Person, die eine Amateur- oder GMRS-Funkbetreiberlizenz besitzt, darf eine Amateur- oder GMRS-Funkstation betreiben.
Zusätzliche Informationen für Lizenznehmer
Betrieb während der Antragstellung
Eine Person, die einen Antrag auf eine kommerzielle Funkerlizenz bei der FCC gestellt hat und im Besitz eines Nachweises über das Bestehen der Prüfung(en) innerhalb der letzten 365 Tage ist, ist berechtigt, die Rechte und Privilegien der beantragten Betreiberlizenz während des Zeitraums, bevor die FCC über den Antrag entscheidet, auszuüben, jedoch nur für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum der Antragstellung, vorausgesetzt, dass dem Antragsteller in der Vergangenheit keine kommerzielle Funkbetreiberlizenz entzogen oder ausgesetzt wurde und er nicht Gegenstand eines laufenden Aussetzungsverfahrens ist.
Verfahren zur Erneuerung
Wenn Sie eine kommerzielle Funkerlizenz erneuern müssen, reichen Sie die ausgefüllten FCC-Formulare 159 (Fee Processing Form) und 605 ein. Es ist eine Gebühr zu entrichten. Aktuelle Informationen über die Höhe der Gebühr und den Ort der Einreichung finden Sie in der neuesten Ausgabe des „Wireless Telecommunications Bureau Fee Filing Guide“, dem FCC-Formular 1070Y, oder durch einen Anruf bei der Kunden-Support-Hotline unter (877) 480-3201 (wählen Sie Option 2 nach der Aufzeichnung des Hauptmenüs).
Wenn Sie einen Antrag auf Erneuerung Ihrer Lizenz einreichen, bevor diese abläuft, können Sie weiterhin unter der Autorität Ihrer Lizenz arbeiten, während die FCC Ihren Erneuerungsantrag bearbeitet. Wenn Sie es jedoch versäumen, Ihre Lizenz vor ihrem Ablauf zu erneuern, können Sie Geräte, für die diese Lizenz erforderlich ist, nicht betreiben oder warten, bis sie erneuert wird. Sie können die Erneuerung Ihrer abgelaufenen Lizenz jederzeit während der fünfjährigen Nachfrist nach Ablauf der Lizenz beantragen. Wenn Sie es versäumen, Ihre Lizenz innerhalb der Nachfrist zu erneuern, müssen Sie eine neue Lizenz beantragen und die erforderliche(n) Prüfung(en) erneut ablegen.
Wichtiger Hinweis: Vor dem 25. März 2008 betrug die Lizenzdauer für GMDSS-Funkbetriebslizenzen, eingeschränkte GMDSS-Funkbetriebslizenzen, GMDSS-Funkwartelizenzen, GMDSS-Funkbetriebs-/Maintainer-Lizenzen und Seefunkbetriebsgenehmigungen fünf Jahre. Mit Wirkung vom 25. März 2008 wurden die Regeln geändert, um die Laufzeit dieser Lizenzen auf die Lebenszeit des Inhabers zu verlängern. Jede GMDSS-Funkbetriebslizenz, eingeschränkte GMDSS-Funkbetriebslizenz, GMDSS-Funkwartlizenz, GMDSS-Funkbetriebsführer-/Maintainer-Lizenz oder Seefunkbetriebserlaubnis, die am 25. März 2008 aktiv war, d.h, am 25. März 2008 aktiv, d.h. nicht abgelaufen war, muss nicht erneuert werden, auch wenn auf dem Lizenzdokument ein Ablaufdatum angegeben ist.
Aushängen der Lizenz oder Genehmigung
Wenn Sie an einer Station beschäftigt sind, an der Ihre Betreiberlizenz ausgehängt werden muss, können Sie entweder Ihren Nachweis des Bestehens oder eine unterzeichnete Kopie Ihres Verlängerungsantrags anstelle Ihrer Lizenz aushängen, während Ihr Antrag auf Lizenzverlängerung bearbeitet wird.
Verlorene, gestohlene, verstümmelte oder zerstörte Lizenzen
Lizenzinhaber können sich in ULS einloggen, um offizielle Genehmigungen herunterzuladen. Neue Anleitungsseite zum Herunterladen Ihrer erteilten ULS-Autorisierung
ULS bietet derzeit sowohl einen temporären als auch einen permanenten Link auf der Homepage des Lizenzmanagers an, um aktuelle offizielle Autorisierungen im Status „Aktiv“ herunterzuladen. Der temporäre Link, „Laden Sie Ihre offiziellen elektronischen Berechtigungen jetzt herunter“, befindet sich auf einem grünen Balken am oberen Rand der Lizenzmanager-Homepage. Der permanente Link „Elektronische Berechtigungen herunterladen“ befindet sich in der Navigationsleiste auf der linken Seite der Lizenzmanager-Homepage.
Namensänderungen
Wenn Sie Ihren Namen ändern, müssen Sie eine Ersatzlizenz mit Ihrem neuen gesetzlichen Namen beantragen. Achten Sie darauf, dass Sie den Grund für Ihren Antrag angeben und sowohl Ihren alten als auch Ihren neuen rechtlichen Namen nennen.