Abstract
Dillon’s Rule ist seit mehr als einem Jahrhundert eine führende Doktrin in den verfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und lokaler Regierung. Vereinfacht ausgedrückt, erklärt sie, dass lokale Gerichtsbarkeiten die Geschöpfe des Staates sind und nur die Befugnisse ausüben dürfen, die ihnen ausdrücklich vom Staat gewährt werden. Historisch gesehen stellte diese Doktrin eine Reaktion auf die revolutionären Veränderungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dar und war Teil des Kampfes, die oft widersprüchlichen Forderungen des Alten und des Neuen zu kontrollieren und in Einklang zu bringen. Wenn auch nicht immer in gleichmäßigem Tempo, so nahm die staatliche Zentralisierung in dieser Zeit doch zu. Schließlich bildete sich eine Gegenbewegung heraus, die sich mit den Befürwortern der Hausherrschaft identifizierte. Diese hatte jedoch nur einen geringen Einfluss darauf, die Erosion der lokalen Autonomie zu stoppen. Angesichts der überwältigenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kräfte des 20. Jahrhunderts, die die Zentralisierung förderten, verlor die Verfassungskontroverse, die ihren Ursprung in der Dillon’s Rule hatte, als Determinante der Beziehungen zwischen Staat und Gemeinden an Bedeutung. Die Art der Zentralisierung, die sich schließlich herausbildete, war eine, bei der die Macht in funktional definierten Bürokratien konzentriert war, die im Wesentlichen über geografisch definierte Regierungsebenen hinausgingen. Die Erkenntnis dieser Entwicklung förderte neue Home-Rule-Bewegungen, die darauf abzielten, den Griff der professionellen Bürokratien zu schwächen und den politischen Beamten auf lokaler Ebene mehr Ermessensspielraum zurückzugeben. Programme wie „War on Poverty“, „Model Cities“ und „Revenue Sharing“ sind Versuche, den Einfluss der Bürokratie auf die Kommunalpolitik zu verringern.
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