Das alleinige Sorgerecht ist ein Begriff, der typischerweise falsch verwendet wird. Wenn Eltern diesen Ausdruck verwenden, meinen sie in der Regel das volle Sorgerecht. Das volle Sorgerecht gibt sowohl das rechtliche als auch das physische Sorgerecht ausschließlich an einen Elternteil. Auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, bedeutet das nicht unbedingt, dass der andere Elternteil komplett aus dem Leben des Kindes ausgeschlossen ist, aber es bedeutet typischerweise, dass die Rolle eines Elternteils im Leben des Kindes erheblich eingeschränkt ist.
Besuche können immer noch mit dem Elternteil und dem Kind vereinbart werden, aber dieser Elternteil hat keine physischen oder rechtlichen Rechte für das Kind.
Dies tritt typischerweise auf, wenn Drogenmissbrauch oder psychische Probleme einen Elternteil daran hindern, sich voll auf das Kind einzulassen. Es gibt auch andere Fälle, die zu einem alleinigen Sorgerecht führen können, z.B. wenn ein Elternteil aus dem Staat wegzieht, aber es ist immer seltener, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat. Wenn das alleinige Sorgerecht Teil der Anordnung ist, ist auch die alleinige physische Unterbringung häufiger.
Das alleinige Sorgerecht wurde in der Vergangenheit häufiger verwendet als heute. Das gemeinsame Sorgerecht ist auf dem Vormarsch, während das alleinige Sorgerecht immer mehr an Bedeutung verliert. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Gerichte die Position vertreten, dass das beste Interesse eines Kindes im Allgemeinen die Beteiligung beider Elternteile bedeutet. Wenn ein Gericht eine Entscheidung über das Sorgerecht treffen muss, weil die Eltern nicht zusammenarbeiten, wägen sie alles gegen den Standard „das beste Interesse des Kindes“ ab.