PENAL CODE CHAPTER 30. BURGLARY AND CRIMINAL TRESPASS § 30.01. DEFINITIONEN. In diesem Kapitel: (1) "Wohnung" bedeutet eine Struktur oder ein Fahrzeug, das für die Übernachtung von Personen geeignet ist, und umfasst:(A) jeden separat gesicherten oder bewohnten Teil der Struktur oder des Fahrzeugs; und(B) jede Struktur, die zu der Struktur oder dem Fahrzeug gehört oder damit verbunden ist.(2) "Gebäude" bedeutet jede geschlossene Struktur, die für den Gebrauch oder die Nutzung als Wohnung oder für irgendeinen Zweck des Handels, der Herstellung, der Ausschmückung oder des Gebrauchs bestimmt ist.(3) "Fahrzeug" schließt jede Vorrichtung ein, in, auf oder durch die eine Person oder ein Eigentum im normalen Verlauf des Handels oder des Transports angetrieben, bewegt oder gezogen wird oder werden kann, mit Ausnahme solcher Vorrichtungen, die als "Wohnung" klassifiziert sind. "Acts 1973, 63rd Leg, S. 883, Ch. 399, § 1, wirksam. Jan. 1, 1974. Geändert durch Acts 1993, 73rd Leg., ch. 900, § 1.01, eff. Sept. 1, 1994.§ 30.02. EINBRUCHDIEBSTAHL. (a) Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie ohne die wirksame Zustimmung des Eigentümers:(1) eine Wohnung oder ein Gebäude (oder einen Teil eines Gebäudes), das der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, in der Absicht betritt, ein Verbrechen, einen Diebstahl oder eine Körperverletzung zu begehen; oder(2) sich in der Absicht, ein Verbrechen, einen Diebstahl oder eine Körperverletzung zu begehen, in einem Gebäude oder einer Wohnung verborgen hält; oder(3) ein Gebäude oder eine Wohnung betritt und ein Verbrechen, einen Diebstahl oder eine Körperverletzung begeht oder versucht, ein Verbrechen zu begehen.(b) Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Betreten" das Eindringen in: (1) einen beliebigen Körperteil oder (2) einen mit dem Körper verbundenen Gegenstand. (c) Mit Ausnahme der Bestimmungen in Unterabschnitt (d) ist ein Vergehen nach diesem Abschnitt ein:(1) Staatsgefängnis-Verbrechen, wenn es in einem Gebäude begangen wird, das kein Wohngebäude ist; oder(2) ein Verbrechen zweiten Grades, wenn es in einem Wohngebäude begangen wird. (d) Ein Vergehen nach diesem Abschnitt ist ein Verbrechen ersten Grades, wenn: (1) die Räumlichkeiten eine Wohnung sind; und (2) eine der an der Straftat beteiligten Personen die Wohnung mit der Absicht betreten hat, ein anderes Verbrechen als einen schweren Diebstahl zu begehen, oder ein anderes Verbrechen als einen schweren Diebstahl begangen oder zu begehen versucht hat.Acts 1973, 63rd Leg. Jan. 1, 1974. Geändert durch Acts 1993, 73rd Leg., ch. 900, § 1.01, eff. 1. September 1994; Gesetze 1995, 74. Leg., ch. 318, § 8, wirksam. 1. September 1995; Acts 1999, 76th Leg., ch. 727, § 1, eff. Sept. 1, 1999.§ 30.03. EINBRUCH IN MÜNZBETRIEBENE ODER MÜNZSAMMELAUTOMATEN. (a) Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie ohne die wirksame Zustimmung des Eigentümers in einen Münzautomaten, eine Münzsammelmaschine oder einen anderen Münz- oder Münzsammelbehälter, eine Vorrichtung, einen Apparat oder eine Einrichtung einbricht oder eindringt, der/die zum Zweck der rechtmäßigen Unterhaltung, des Verkaufs von Waren, Dienstleistungen oder anderen wertvollen Dingen oder der Telekommunikation mit der Absicht verwendet wird, Eigentum oder Dienstleistungen zu erhalten.(b) Für die Zwecke dieses Abschnitts schließt "Betreten" jede Art von Betreten ein, mit Ausnahme von Betreten, das mit der tatsächlichen Zustimmung des Eigentümers erfolgt.(c) Ein Vergehen nach diesem Abschnitt ist ein Vergehen der Klasse A. Acts 1973, 63rd Leg., S. 883, Ch. 399, § 1, wirksam. Jan. 1, 1974. Geändert durch Acts 1987, 70th Leg., ch. 62, § 1, eff. 1. September 1987; Gesetze 1993, 73. Leg., ch. 900, § 1.01, wirksam. Sept. 1, 1994.§ 30.04. EINBRUCHDIEBSTAHL IN FAHRZEUGE. (a) Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie ohne die wirksame Zustimmung des Eigentümers in ein Fahrzeug oder einen Teil eines Fahrzeugs einbricht oder einsteigt, um ein Verbrechen oder einen Diebstahl zu begehen.(b) Für die Zwecke dieses Abschnitts bedeutet "einsteigen" das Eindringen in: (1) irgendeinen Teil des Körpers oder (2) irgendeinen mit dem Körper verbundenen Gegenstand. (c) Für die Zwecke dieses Abschnitts ist ein auf einem Eisenbahnwaggon beförderter Container oder Anhänger ein Teil des Eisenbahnwaggons.(d) Eine Straftat nach diesem Abschnitt ist ein Vergehen der Klasse A, es sei denn, das Fahrzeug oder der Teil des Fahrzeugs, in das eingebrochen oder eingedrungen wird, ist ein Eisenbahnwaggon; in diesem Fall ist die Straftat ein Kapitalverbrechen.(e) Es ist eine Verteidigung gegen eine Strafverfolgung nach diesem Abschnitt, dass der Täter einen Eisenbahnwaggon oder einen Teil eines Eisenbahnwaggons betreten hat und zu diesem Zeitpunkt ein Angestellter oder ein Vertreter von Angestellten war, der ein Recht nach dem Railway Labor Act (45 U.S.C. Section 151 et seq.) ausübte.Acts 1973, 63rd Leg, p. 883, ch. 399, § 1, eff. Jan. 1, 1974. Geändert durch Acts 1993, 73rd Leg., ch. 900, § 1.01, eff. 1. September 1994; Acts 1999, 76th Leg., ch. 916, § 1, eff. Sept. 1, 1999.§ 30.05. KRIMINELLER HAUSFRIEDENSBRUCH. (a) Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie ohne wirksame Zustimmung das Grundstück, einschließlich eines Flugzeugs oder eines anderen Fahrzeugs, eines anderen betritt oder sich darin aufhält, oder wenn sie ohne wirksame Zustimmung ein Gebäude eines anderen betritt oder sich darin aufhält und sie:(1) Kenntnis davon hatte, dass das Betreten verboten war; oder (2) eine Aufforderung erhalten hat, sich zu entfernen, dies aber nicht getan hat. (b) Für die Zwecke dieses Abschnitts: (1) "Betreten" bedeutet das Eindringen des gesamten Körpers. (2) "Benachrichtigung" bedeutet: (A) eine mündliche oder schriftliche Mitteilung des Eigentümers oder einer Person mit offensichtlicher Vollmacht, für den Eigentümer zu handeln;(B) eine Umzäunung oder eine andere Einfriedung, die offensichtlich dazu bestimmt ist, Eindringlinge auszuschließen oder das Vieh einzuschließen;(C) ein Schild oder Schilder, die auf dem Grundstück oder am Eingang des Gebäudes angebracht sind und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Aufmerksamkeit von Eindringlingen erregen und darauf hinweisen, dass das Betreten verboten ist; (D) das Anbringen von identifizierenden violetten Farbmarkierungen an Bäumen oder Pfosten auf dem Grundstück, vorausgesetzt, dass die Markierungen:(i) vertikale Linien von nicht weniger als acht Zoll Länge und nicht weniger als einem Zoll Breite sind;(ii) so angebracht sind, dass die Unterseite der Markierung nicht weniger als drei Fuß vom Boden oder mehr als fünf Fuß vom Boden entfernt ist; und(iii) an Stellen angebracht sind, die für jede Person, die sich dem Grundstück nähert, leicht sichtbar sind und nicht mehr als:(a) 100 Fuß voneinander entfernt auf Waldland; oder (b) 1.000 Fuß voneinander entfernt auf anderem Land als Waldland; oder (E) das sichtbare Vorhandensein einer Kulturpflanze auf dem Grundstück, die für den menschlichen Verzehr angebaut wird, die sich im Anbau befindet, gerade geerntet wird oder marktfähig ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Einfahrt geerntet wird.(3) "Shelter Center" hat die Bedeutung, die Abschnitt 51.002, Human Resources Code, zuweist.(4) "Waldland" bedeutet Land, auf dem die Bäume potenziell wertvoll für Holzprodukte sind.(5) "Landwirtschaftliches Land" hat die Bedeutung, die Abschnitt 75.001, Civil Practice and Remedies Code, zuweist.(6) "Superfund Site" bedeutet eine Einrichtung, die: (A) auf der Nationalen Prioritätenliste steht, die gemäß Abschnitt 105 des bundesstaatlichen Comprehensive Environmental Response, Compensation, and Liability Act von 1980 (42 U.S.C. Section 9605) erstellt wurde; oder(B) im staatlichen Register aufgeführt ist, das gemäß Abschnitt 361.181, Health and Safety Code erstellt wurde.(7) "Kritische Infrastruktureinrichtung" bedeutet eine der folgenden Einrichtungen, wenn sie vollständig von einem Zaun oder einer anderen physischen Barriere umschlossen ist, die offensichtlich dazu dient, Eindringlinge auszuschließen:(A) eine chemische Produktionsanlage; (B) eine Raffinerie; (C) eine Stromerzeugungsanlage, ein Umspannwerk, eine Schaltstation, ein elektrisches Kontrollzentrum oder eine elektrische Übertragungs- oder Verteilungsanlage;(D) ein Wassereinlassbauwerk, eine Wasseraufbereitungsanlage, eine Abwasseraufbereitungsanlage oder eine Pumpstation;(E) eine Erdgasübertragungskompressorstation; (F) ein Flüssigerdgas-Terminal oder eine Speicheranlage;(G) eine Telekommunikationszentrale;(H) ein Hafen, ein Eisenbahnverschiebebahnhof, ein Lkw-Terminal oder eine andere Frachttransportanlage;(I) eine Gasaufbereitungsanlage, einschließlich einer Anlage zur Aufbereitung, Behandlung oder Fraktionierung von Erdgas; oder(J) eine Übertragungsanlage, die von einer staatlich lizenzierten Radio- oder Fernsehstation genutzt wird.(c) Eine Strafverfolgung nach diesem Abschnitt ist nur dann zulässig, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Straftat ein Feuerwehrmann oder ein Rettungsdienstmitarbeiter war, wie dieser Begriff in Abschnitt 773.003, Health and Safety Code, definiert ist, der in rechtmäßiger Ausübung einer offiziellen Pflicht unter dringenden Umständen handelte.(d) Ein Vergehen gemäß Unterabschnitt (e) ist ein Vergehen der Klasse C, es sei denn, es wird in einer Wohnung begangen oder der Täter trägt während der Begehung des Vergehens eine tödliche Waffe an oder um seine Person, in diesem Fall ist es ein Vergehen der Klasse A. Eine Straftat gemäß Unterabschnitt (a) ist ein Klasse-B-Vergehen, mit der Ausnahme, dass die Straftat ein Klasse-A-Vergehen ist, wenn:(1) die Straftat begangen wird: (A) in einer Wohnung oder einem Schutzzentrum; (B) auf einem Superfund-Gelände; oder (C) auf oder in einer kritischen Infrastruktureinrichtung; oder (2) der Akteur während der Begehung der Straftat eine tödliche Waffe an oder um seine Person trägt.(e) Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie ohne ausdrückliche Zustimmung oder ohne eine gesetzlich vorgesehene Erlaubnis, sei es in schriftlicher oder anderer Form,(1) das landwirtschaftlich genutzte Land eines anderen betritt oder sich darauf aufhält; (2) sich auf dem landwirtschaftlich genutzten Land und innerhalb von 100 Fuß von der Grenze des Landes befindet, wenn sie festgenommen wird; und(3) Kenntnis davon hatte, dass das Betreten verboten war, oder eine Aufforderung erhalten hat, sich zu entfernen, dies aber nicht getan hat.(f) Es ist eine Verteidigung gegen eine Strafverfolgung nach diesem Abschnitt, dass: (1) die Grundlage, auf der das Betreten des Grundstücks oder des Gebäudes verboten war, darin besteht, dass das Betreten mit einer Handfeuerwaffe verboten war; und(2) die Person eine verdeckte Handfeuerwaffe und eine gemäß Unterkapitel H, Kapitel 411, Government Code, ausgestellte Lizenz zum Tragen einer verdeckten Handfeuerwaffe derselben Kategorie, die die Person trug, mit sich führte.Text von subsec. (g), hinzugefügt durch Acts 2005, 79th Leg, ch. 1093. (g) This section does not apply if: (1) die Grundlage, auf der das Betreten des Grundstücks oder des Gebäudes verboten war, darin besteht, dass das Betreten mit einer Handfeuerwaffe oder einer anderen Waffe verboten war; und(2) der Handelnde zur Zeit der Straftat ein Friedensbeamter, einschließlich eines beauftragten Friedensbeamten eines anerkannten Staates, oder ein Sonderermittler gemäß Artikel 2 war.122, Code of Criminal Procedure (Strafprozessordnung), unabhängig davon, ob der Friedensbeamte oder der Sonderermittler in der tatsächlichen Ausübung einer offiziellen Pflicht tätig war, während er die Waffe trug.Text von subsec. (g), hinzugefügt durch Acts 2005, 79th Leg, ch. 1337. (g) Es ist eine Verteidigung gegen die Strafverfolgung nach diesem Abschnitt, dass der Akteur einen Rangierbahnhof oder einen Teil eines Rangierbahnhofs betreten hat und zu diesem Zeitpunkt ein Angestellter oder ein Vertreter von Angestellten war, der ein Recht gemäß dem Railway Labor Act (45 U.S.C. Section 151 et seq.).Text von subsec. (h), hinzugefügt durch Acts 2005, 79th Leg, ch. 1093. (h) Im Sinne von Unterabschnitt (g) bedeutet "anerkannter Staat" einen anderen Staat, mit dem der Generalstaatsanwalt dieses Staates mit Zustimmung des Gouverneurs dieses Staates eine Vereinbarung ausgehandelt hat, nachdem er festgestellt hat, dass der andere Staat:(1) Anforderungen an die Schusswaffeneignung von Polizeibeamten hat; und (2) das Recht von in diesem Staat beauftragten Polizeibeamten, in dem anderen Staat Waffen zu tragen, voll anerkennt.Text von Subsec. (h), hinzugefügt durch Acts 2005, 79th Leg, ch. 1337. (h) In der Strafzumessungsphase eines Prozesses, in dem der Anwalt, der den Staat vertritt, die in Unterabschnitt (d)(1)(C) vorgesehene Strafverschärfung anstrebt, kann der Angeklagte die Frage aufwerfen, ob der Angeklagte eine kritische Infrastruktureinrichtung als Teil einer friedlichen oder rechtmäßigen Versammlung betreten oder sich dort aufgehalten hat, einschließlich eines Versuchs, Rechte auszuüben, die durch staatliche oder bundesstaatliche Arbeitsgesetze garantiert werden. Wenn der Angeklagte die Frage durch ein Übergewicht der Beweise bejaht, findet die in Unterabschnitt (d)(1)(C) vorgesehene Erhöhung der Strafe keine Anwendung.Acts 1973, 63rd Leg. Jan. 1, 1974. Geändert durch Acts 1979, 66th Leg., p. 1114, ch. 530, § 3, eff. Aug. 27, 1979; Gesetze 1981, 67th Leg., p. 2385, ch. 596, § 1, eff. Sept. 1981; Acts 1989, 71st Leg., ch. 139, § 1, eff. Sept. 1989; Gesetze 1991, 72nd Leg., ch. 308, § 1, eff. 1. September 1991; Acts 1993, 73rd Leg., ch. 24, § 1, eff. 1. September 1993; Gesetze 1993, 73. Leg., ch. 900, § 1.01, eff. 1. September 1994; Acts 1997, 75th Leg., ch. 1229, § 1, 2, eff. 1. September 1997; Acts 1999, 76th Leg., ch. 161, § 1, eff. 1. September 1999; Acts 1999, 76th Leg., ch. 169, § 1, 2, eff. 1. September 1999; Gesetze 1999, 76. Leg., ch. 765, § 1, 2, eff. 1. September 1999; Acts 2001, 77th Leg., ch. 1420, § 16.002, 21.001(94), eff. 1. September 2001; Acts 2003, 78th Leg., ch. 1078, § 1, eff. 1. September 2003; Acts 2003, 78th Leg., ch. 1178, § 1, eff. 1. September 2003; Gesetze 2003, 78. Leg., ch. 1276, § 14B.001, eff. 1. September 2003; Acts 2005, 79th Leg., ch. 1093, § 3, eff. 1. September 2005; Acts 2005, 79th Leg., ch. 1337, § 20, 21, eff. June 18, 2005.§ 30.06. HAUSFRIEDENSBRUCH DURCH INHABER EINER LIZENZ ZUM TRAGEN EINER VERDECKTEN HANDFEUERWAFFE. (a) Ein Lizenzinhaber begeht eine Straftat, wenn der Lizenzinhaber:(1) eine Handfeuerwaffe unter der Autorität von Unterkapitel H, Kapitel 411, Government Code, auf dem Eigentum eines anderen ohne wirksame Zustimmung trägt; und(2) eine Benachrichtigung erhielt, dass: (A) das Betreten des Grundstücks durch einen Lizenzinhaber mit einer verdeckten Handfeuerwaffe verboten war; oder(B) der Aufenthalt auf dem Grundstück mit einer verdeckten Handfeuerwaffe verboten war und er es versäumt hat, das Grundstück zu verlassen.(b) Für die Zwecke dieses Abschnitts erhält eine Person eine Benachrichtigung, wenn der Eigentümer des Grundstücks oder jemand mit offensichtlicher Befugnis, für den Eigentümer zu handeln, die Person durch mündliche oder schriftliche Mitteilung benachrichtigt.(c) In diesem Abschnitt: (1) "Betreten" hat die in Abschnitt 30.05(b) zugewiesene Bedeutung. (2) "Lizenzinhaber" hat die in Abschnitt 46.035(f) festgelegte Bedeutung. (3) "Schriftliche Mitteilung" bedeutet: (A) eine Karte oder ein anderes Dokument, auf dem der folgende Wortlaut steht "Gemäß Abschnitt 30.06, Strafgesetzbuch (unbefugtes Betreten durch den Inhaber einer Lizenz zum Tragen einer verdeckten Handfeuerwaffe) darf eine Person, die gemäß Unterkapitel H, Kapitel 411, Regierungsgesetz (Gesetz über verdeckte Handfeuerwaffen) lizenziert ist, dieses Grundstück nicht mit einer verdeckten Handfeuerwaffe betreten"; oder(B) ein auf dem Grundstück angebrachtes Schild, das: (i) die in Absatz (A) beschriebene Sprache sowohl in englischer als auch in spanischer Sprache enthält;(ii) in kontrastierenden Farben mit Blockbuchstaben von mindestens einem Zoll Höhe erscheint; und(iii) in einer auffälligen Weise deutlich sichtbar für die Öffentlichkeit angebracht ist.(d) Ein Vergehen nach diesem Abschnitt ist ein Vergehen der Klasse A. (e) Eine Ausnahme von der Anwendung dieses Abschnitts besteht darin, dass das Grundstück, auf dem der Lizenzinhaber eine Handfeuerwaffe trägt, einer staatlichen Einrichtung gehört oder von dieser gepachtet ist und es sich nicht um ein Gelände oder einen anderen Ort handelt, auf dem dem Lizenzinhaber das Tragen der Handfeuerwaffe gemäß Abschnitt 46.03 oder 46.035 untersagt ist.Added by Acts 1997, 75th Leg. Sept. 1, 1997. Geändert durch Acts 1999, 76th Leg., ch. 62, § 9.24, eff. 1. September 1999; Gesetze 2003, 78. Leg., ch. 1178, § 2, wirksam. Sept. 1, 2003.
2005 Texas Strafgesetzbuch KAPITEL 30. BURGLARY AND CRIMINAL TRESPASS